In Deutschland gibt es Hebesätze bei der Gewerbesteuer (§ 16 GewStG) und der Grundsteuer (§ 25 GrStG).

Sie sind ein Instrument, mit dem wir als Gemeinde die Höhe der uns zustehenden Gemeindesteuern beeinflussen.Dieses Recht ist Teil der verfassungsrechtlich abgesicherten Selbstverwaltungsgarantie (Art. 28 Abs. 2 Satz 3 Grundgesetz).

Der Hebesatz ist ein Faktor zur Ermittlung der Steuerschuld, der mit dem Steuermessbetrag multipliziert wird.

Hebesätze der Gemeinde Gering

Grundsteuer A (für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft): 320 %
Grundsteuer B (für die meisten anderen Grundstücke): 365 %
Gewerbesteuer 365 %